Vermieter: Wilde Lausitz Erlbnispädagogik gUG, Bahnhofstraße 17, 01994 Annahütte, Stand 12. Oktober 2023
Anreise / Abreise
Anreise ab 16:00 Uhr und Abreise bis 11:00 Uhr. Ausnahme sind die langen Wochenenden mit Abreise bis 18:00 sowie nach Absprache. Als Abreise gilt die Räumung der Hütten und aller Gebäude. Das Gelände steht dann noch bis eine Stunde vor Anreise der nächsten Gruppe, längstens jedoch bis 16 Uhr zur Verfügung.
Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird am Anreisetag die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Bei Zahlungsverzug und Stornierungen ist das Ferienland Annahütte berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschlag, Bearbeitungsgebühr) i. H. von 25,00 € zu erheben. Nebenkosten für Wasser, Energie, Abfall werden nicht extra erhoben, sondern sind Teil des Mietpreises.
Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie wie folgt zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
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- vom Tag der Anzahlung bis zum 61. Tag vor Mietbeginn in Höhe der Anzahlung
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- vom 60. Tag bis zum 30. Tag vor Mietbeginn 40% des Gesamtpreises
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- vom 29. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 60% des Gesamtpreises
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- vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist 90% des Gesamtpreises zu zahlen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund von Nichtanreise oder verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung ist dazu genauso notwendig wie die schriftliche Bestätigung durch das Ferienland Annahütte.
Abbruch des Aufenthaltes
Rassistische, faschistische, sexistische oder sonstige diskriminierende Äußerungen gegenüber anderen Gästen oder MitarbeiterInnen sowie der Konsum von Rauschmitteln jeder Art führen zum sofortigen entschädigungslosen Verweis vom Gelände. Das Ferienland ist explizit für den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen mit pädagogischer Ausrichtung und entsprechend ausgebildetem Personal vorgesehen. Privatfeiern wie Hochzeiten und Geburtstage sind ausdrücklich untersagt. Das Ferienland Annahütte ist in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern. Dies gilt auch für Besucher. Bei berechtigtem Rücktritt des Ferienlands Annahütte vom Vertrag entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder Rückgewähr geleisteter Zahlungen. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Ferienland Wilde Lausitz anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Ferienland Wilde Lausitz gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Ferienlands Wilde Lauistz auftreten, wird das Ferienland Wilde Lausitz bei Kenntnis oder auf unverzügliche Mitteilung des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Vermeidung von Ruhestörungen, insbesondere während der Nachtruhe von 22 bis 6:30. Die Rücksichtnahme gegenüber unseren Nachbarn ist zu beachten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Müll ist sortiert in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Die Einheit ist Besenrein zu übergeben. Das Ferienland Wilde Lausitz behält sich bei Missachtung vor, die Mehrarbeit in Rechnung zu stellen.
Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer) müssen wir als Bestandteil unserer Geschäftskorrespondenz im Rahmen gesetzlicher Pflichten aufbewahren; das gilt auch für Emails und Datenbankeinträge. Diese werden in regelmäßigen Abständen archiviert, um sicherzustellen das zwar die Aufbewahrungspflichten erfüllt, jedoch der Personenkreis, der auf diese Daten zugreifen kann so klein wie möglich ist. In keinem Fall werden die Daten in einer missbräuchlichen Weise verwendet oder gar an Dritte weitergegeben.
Haftung
Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Die Unter- oder Weitervermietung oder ein Personenwechsel der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Ferienlandes Annahütte in Textform und führen gegebenenfalls zu weiteren Kosten.
Eine Überbelegung der angemieteten Unterkunft ohne die Zustimmung des Ferienland Annahütte führt zur sofortiger Kündigung und zusätzlicher Zahlung von 25,- € pro Nacht und Person. Tagesgäste müssen angemeldet werden. Wir behalten uns vor einen Beitrag von 10,- € pro Erwachsenen und 4,- € pro Kind für die Geländenutzung zu berechnen.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Aus organisatorischen Gründen kann das Ferienland Annahütte Unterkünfte mit gleicher Kategorie tauschen. Das Aufstellen von Zelten kann nur in Absprache mit dem Ferienland Wilde Lausitz auf die dafür vorgesehenen Plätze erfolgen. Wir haben keine Stellplätze für Wohnmobile/Camper.
Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Ferienlands Wilde Lausitz.
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